Thomas Spanuth (BM Meinersen) antwortet auf eine Bürgerfrage

Alle bisher gestellten Fragen und Antworten findest Du unter: "Wer/Was/Wo-Öffentliche Einrichtungen-BM Meinersen" !
Eine Frage von Herrn Machura:

Guten Tag Herr Spanuth, können Sie mir sagen, wie der aktuelle Stand bzgl. Verkehrsberuhigungen in und um Seershausen ist?Mit Hund und zwei kleinen Kindern bin ich jedes Mal froh, wenn ich problemlos über die Hauptstraße (Peiner Str.) geschafft habe und in ruhige Nebenstraßen oder im Wald angekommen bin.Nicht nur, dass unfassbar viele Lkw die Strecke über Seershausen I & II als Abkürzung zur B214/B188 nehmen, sondern auch die rasenden Pkw werden durch Geschwindigkeitsmesstafeln kaum eingebremst.In jedem Neubaugebiet (wie z.B. in Meinersen) klappt das ja auch problemlos.Vielen Dank für Ihre Antwort Alexander Machura
Antwort von Herrn Spanuth:

Sehr geehrter Herr Machura,
die Ortsdurchfahrten in unseren Ortschaften Seershausen, Ohof, Ahnsen und Päse sind Bundes -und Landesstraßen. Eigentümer, bzw. Straßenbaulastträger sind der Bund oder das Land, zuständig die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) in Wolfenbüttel.
In meiner mehr 20ig jährigen Erfahrung als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker habe ich es oft genug erlebt: Die Gemeinde bittet den Eigentümer der Straße, also den Bund oder das Land um zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. In einem gemeinsamen Treffen kommen dann aber Vertreter der Landesbehörde, der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei zu dem Ergebnis, dass es keine Notwendigkeit gibt, weil es keinen nachgewiesenen Unfallschwerpunkt an dieser Stelle gibt.
In der Verwaltungsvorschrift zu § 26 Fußgängerüberwege der Straßenverkehrsordnung heißt es: „ Verkehrliche Voraussetzungen: Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.“
Die Verkehrsbehörde des Landkreises kommt bei der Beurteilung in den allermeisten Fällen zu dem Ergebnis, dass entweder die Anzahl der Fahrzeuge pro Zeiteinheit zu gering ist oder das Fußgängeraufkommen nicht ausreicht, um einen Fußgängerüberweg anzulegen.
Kostspieligen baulichen Maßnahmen wie Verschwenkungen oder Verkehrsinseln wird dann oftmals doch zugestimmt, aber nur, wenn die Gemeinde die Kosten dafür übernimmt.
Eine andere Möglichkeit wäre Tempo 30 auf Hauptstraßen.
Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht Tempo 30 auf Hauptstraßen allerdings nur in Ausnahmefällen. An Altenheimen, Schulen und Kindergärten kann auch auf Hauptstraßen abschnittsweise Tempo 30 angeordnet werden.
Diese Möglichkeit wird die Gemeinde jetzt in der Ortseinfahrt Seershausen am Altenheim „Unter den Eichen“ nutzen.
In der Ortsausfahrt Seershausen Richtung Seershausen II / Ohof würden wir gern das Ortschild in Richtung Ohof versetzen, um den Schülern an der Bushaltestelle mehr Sicherheit zu verschaffen.
Ein Ortschild darf nach rigoroser Auslegung des Landkreises allerdings nur versetzt werden, wenn es eine beidseitige Bebauung gibt. Ein Lärmschutzwall mit dahinterliegender Bebauung ist nach Ansicht des Landkreises keine Bebauung.
In der Ortseinfahrt Meinersen von Dalldorf kommend haben wir das Ortschild versetzen dürfen, weil wir auf den Lärmschutzwall verzichtet und versprochen haben, in den kommenden Jahren auch eine Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite anzustreben.
Am Schulzentrum Gajenberg hat man sich bislang hartnäckig geweigert Tempo 50 auf der Landesstraße anzuordnen, weil wir uns hier wieder außerorts befinden. Der Kompromiss ist das Tempo-50-Blinklicht, das die Busfahrer auslösen, wenn sie den Busparkplatz verlassen.
Es kann nun sein, dass aufgrund des Baus der neuen Förderschule und einer steigenden Zunahme des ein- und ausfahrenden Verkehrs doch Tempo 50 in dem gesamten Streckenabschnitt genehmigt wird.
Mein Fazit: Ohne eindeutige Regelungen in der Straßenverkehrsordnung sind Verbesserungen für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern kaum möglich. Hier sind Bundes -und Landesregierung gefordert.
Dabei ist doch absolut klar: In Zukunft muss der Fußgänger- und Radfahrverkehr und der öffentliche Nahverkehr Vorrang haben.
Verkehrsschulung auf Rädern
Am 1. Februar tagt um 18.30 Uhr der Umwelt-, Klima- und Bauausschuss der Gemeinde Meinersen im Kulturzentrum Meinersen.
Allein 5 Tagesordnungspunkte beschäftigen sich mit dem Thema Verkehrssicherheit.
Es wird hier auch einen Bericht des Fachbereichs Ordnung zum Thema “Verkehrsangelegenheiten” geben.
Am Anfang gibt es eine Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten.
Hier besteht eine gute Möglichkeit Fragen zur Verkehrssicherheit in der Gemeinde Meinersen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Spanuth
Hast Du ebenfalls ein Anliegen?
Was wolltest Du schon immer wissen vom Bürgermeister bzw. von der Bürgermeisterin?
Worauf möchtest Du den Bürgermeister hinweisen?
Gibt es etwas was Dich bekümmert?
Stelle Deine Frage und die MeinersenApp leitet sie weiter!
Am Ende des Monats kannst Du dann (wenn Du möchtest) hier in der App die Antwort wiederfinden und evtl. anderen Bürgern damit ebenfalls eine Hilfe sein.