Thomas Spanuth (BM Meinersen) antwortet auf eine Bürgerfrage

Eine Frage eines Bürgers:

Beispielbild
Warum werden gefällte Bäume an Straßen nicht nachgepflanzt?
 
Danke für die Antwort.

Antwort von Herrn Spanuth:

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen gefällte Straßenbäume nachgepflanzt werden.

Allerdings wird in einigen Fällen auf eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle verzichtet, wenn in dem Streckenabschnitt häufiger Unfälle geschehen.

Die Verkehrsbehörde des Landkreises, die Polizei, die Untere Naturschutzbehörde und der Straßenbaulastträger (Eigentümer der Straße) besprechen dann , an welchen Ort die Ersatzpflanzung vorgenommen werden soll.

In aller Regel werden Bäume in erhaltenswerten Baumalleen nachgepflanzt.

Zum Schutz der Autofahrer werden dann teilweise Schutzplanken geschlagen.

Ein möglicher Unfall ist weniger schwer, wenn das Auto nicht frontal auf einen Baum treffen kann.

Manchmal werden Bäume nicht wieder dicht an der Straße, sondern z.B. jenseits eines Grabens auf der Feldseite gepflanzt.

Oder es werden Ersatzpflanzungen an ganz anderen Straßen, z.b. Wirtschaftswegen vorgenommen.

Falls Sie Standorte vorschlagen möchten, wenden Sie sich gern an unser Bauamt im Rathaus.

 

Mit freundlichen Grüßen Thomas Spanuth

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