Thomas Spanuth (BM Meinersen) antwortet auf eine Bürgerfrage

Da zu diesem Thema (Verkehrssicherheit in Ohof) mehrere Fragen gestellt wurden, wird dieses Mal die Antwort von Herrn Spanuth im oberen Teil zu finden sein, gefolgt von den entsprechenden Bürgerfragen darunter.

Antwort von Herrn Spanuth:

Hallo Herr Brachert und anonym bleiben wollende Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ohof wird ähnlich wie Ahnsen von einer Ortsdurchfahrt durchschnitten.

Lange haben wir für eine zweite Querungshilfe „gekämpft“.

Im Jahr 2017 beantragte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus Wolfenbüttel, dass die Bundesstraße in Ohof zu einer Ortsdurchfahrt erklärt wird und die Gemeinde damit infolge die Unterhaltung aller Nebenanlagen (Fußwege/Grünstreifen etc.) übernimmt, das Straßenbauamt aber weiterhin für die Unterhaltung der Fahrbahn zuständig ist.

In diesen Verhandlungen konnte seitens der Gemeinde der Bau einer zweiten Querungshilfe auf Höhe der „Eltzer Straße“ erreicht werden. Solche Einrichtungen brauchen immer die Zustimmung des Eigentümers der Straße, des sogenannten Straßenbaulastträgers (in diesem Fall die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus Wolfenbüttel), der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei.

Ich denke, dass diese Querungshilfe einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet. Allerdings sehe ich auch, dass Querungshilfen aufgrund ihrer begrenzten Breite bei Radfahrern, Kinderwagen etc. schon für ein mulmiges Gefühl sorgen, wenn unmittelbar ein LKW vorbeirauscht.

Ich habe deshalb unsere Verwaltung gebeten, die Voraussetzungen für zusätzliche Maßnahmen zu beschreiben. Die Antwort hat einige Zeit gedauert und Sie können die verschiedenen Möglichkeiten im Folgenden lesen.

Aus meiner Sicht wäre in Ohof eine sogenannte Bedarfsampel, die nur bei Gebrauch leuchtet, wünschenswert. So könnte man wenigstens an einer Stelle beide Teile des Ortes sicher erreichen.

In Ahnsen wurde seinerzeit eine solche Ampel genehmigt, weil es der Weg zur Schule ist und die nötige Frequenz an Fußgängern/Fahrzeugen da war.

Die Genehmigungsfähigkeit in Ohof muss geprüft und die Finanzierung im Gemeinderat diskutiert werden.

Vielleicht findet sich eine Mehrheit für dieses Vorhaben.

 

Blitzer:

Einrichtungen zur Geschwindigkeitsmessung und Ahndung werden nur an Unfallhäufungsstellen eingerichtet. Diese müssen im Vorfeld durch die sogenannte Unfallkommission als solche festgestellt worden sein. Andere Maßnahmen wie zum Beispiel Gefahrenzeichen, angeordnete Geschwindigkeitsreduzierungen und ähnliches müssen bzw. dürfen bis dato nicht ausgereicht haben.

Zebrastreifen:

Fußgängerüberwege sind in Bereichen möglich, an denen die Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h begrenzt ist, ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden ist und beidseitig ein Gehweg errichtet ist.

Weiterhin gilt, dass pro Werktagsstunde mindestens 50 Personen die Fahrbahnen queren und in der selben Stunde mindestens 200 Fahrzeuge diesen Bereich passieren. (vgl. Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ).

Empfohlen wird von selbiger Richtlinie die Einrichtung von Fußgängerüberwegen dann, wenn 50 – 100 Personen auf 450 – 600 Fahrzeuge in der Stunde „treffen“. Bei 100 – 150 Personen pro Stunde sollten 300 – 600 Fahrzeuge die Stelle passieren.

Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 1.000 Fahrzeugen pro Stunde und einer Personenzahl von ca.  50 sieht die Richtlinie keine Fußgängerüberwege vor, bzw. sie werden auch nicht empfohlen.

Neben der R-FGÜ gibt es noch die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt). Diese würde Fußgängerüberweg nur empfehlen, wenn mindestens 50 Personen auf mindestens 750 Fahrzeuge treffen.

Bei unter 50 Personen und 1.500 Fahrzeugen sieht die RASt andere Maßnahmen als Fußgängerüberwege vor.

Auf Grund der vorhandenen Querungshilfen an den Ortseingängen in Ohof auf der B 214 müsste sich die Personenzahl verdoppeln, damit laut NLStBV ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden könnte.

Bedarfsampel:

Das Land Niedersachsen übernimmt i.d.R. Kosten für die Einrichtung von Fußgängerampeln bzw. Dunkelampeln nur dann, wenn in der „Spitzenzeit“ pro Stunde 450 Fahrzeuge auf min. 50 Personen oder 30 Kinder treffen.

Sollten die Zahlen nicht erreicht werden, so kann die Gemeinde auf eigene Kosten eine Ampelanlage in Erwägung ziehen.

 

Mit freundlichen Güßen Thomas Spanuth

Hier die entsprechenden Bürgerfragen:

Herr Brachert:

Wird es einen Zebrastreifen oder eine andere sichere Übergangsmöglichkeit für Kinder an der B214 in Ohof geben, jetzt wo der Supermarkt bald öffnet?

Anonym:

Lieber Herr Spanuth, bald wird in Ohof der kleine Nah & Gut eröffnet.
 
Wird im Zuge dessen auch eine Möglichkeit geschaffen die B214 sicherer zu überqueren?
 
Gerade für Kinder, die sich evtl. etwas zum Naschen oder ein Eis holen wollen, wäre dies aktuell selbst mit den kleinen Fußgängerinseln einfach zu gefährlich.
 
Auch für ältere Herrschaften, die ihre Einkäufe über die Bundesstraße befördern müssen, wäre dies sicher eine Hilfe.
 
Zudem muss die B214 von Anwohnern ja schon jetzt regelmäßig überquert werden, sei es um zum Bahnhof zu kommen oder in Gegenrichtung auch, um zum Spielplatz zu kommen.
 
Viele Grüße

Anonym:

Hallo Herr Spanuth, Gibt es schon Ideen, wie man die Geschwindigkeiten im Ortsteil Ohof, insbesondere auf der K214, mäßigen möchte?
Gerade bei der Ortsausfahrt Richtung Celle rasen die Fahrzeuge regelrecht durch und erhöhen die Geschwindigkeit nicht erst nach dem Ortsausgang.
Dies sehe ich gerade im Hinblick auf das Neubaugebiet “Am Postweg” sehr bedrohlich.
Hier werden Ende des Jahres 14 Kinder wohnen, die teilweise schon jetzt oder erst in 1-2 Jahren den Spielplatz auf der anderen Seite der Bundesstraße nutzen möchten.
Für mich als Mutter ist es ehrlich gesagt kein gutes Gefühl über die Bundesstraße mit zwei kleinen Kindern zu gehen, wenn hier regelrecht durch gerast wird.
Zum einen wäre eine generelle Verkehrsberuhigung sinnvoll, da zähle ich die Verkehrsinsel nicht zu, da die eher zum Rasen ermutigt und zum anderen wäre es vielleicht eine Überlegung wert auch auf der anderen Seite der Bundesstraße einen attraktiven Spielplatz einzurichten, da der Großteil der Ohofer Bevölkerung nunmal dort wohnt.

Hast Du ebenfalls ein Anliegen?

Was wolltest Du schon immer wissen vom Bürgermeister bzw. von der Bürgermeisterin?

Worauf möchtest Du den Bürgermeister hinweisen?

Gibt es etwas was Dich bekümmert?

Stelle Deine Frage und die MeinersenApp leitet sie weiter!

Am Ende des Monats kannst Du dann (wenn Du möchtest) hier in der App die Antwort wiederfinden und evtl. anderen Bürgern damit ebenfalls eine Hilfe sein.

Wenn Du Deine Anfrage mit einem Foto untermauern möchtest, dann schicke sie mir gerne über : WhatsApp 0171 8215462