Thomas Spanuth (BM Meinersen) antwortet auf eine Bürgerfrage

Eine Auswahl aller bisher gestellten Fragen und Antworten findest Du unter: "Wer/Was/Wo-Öffentliche Einrichtungen-BM Meinersen" !

Eine Frage einer Bürgerin:

Guten Morgen, ich habe eine Frage:
 
Wird in den Nebenstraßen nicht gestreut?
 
Der Sonnenweg und die Anbauerstr.
sind spiegelgglatt,sodass ich mich kaum raus traue.
 
Liebe Grüße

Antwort von Herrn Spanuth:

Hallo, 

für den Winterdienst sind die Straßen der Gemeinde Meinersen in zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt.

Die Dringlichkeitsstufe I betrifft alle Hauptverkehrswege in den Ortslagen und alle Verkehrsflächen vor den öffentlichen Einrichtungen.

Die Dringlichkeitsstufe II betrifft alle übrigen Straßen in den Ortslagen der Gemeinde Meinersen.

Bei Glätte und Schneefall beurteilt ein Mitarbeiter der Verwaltung den Zustand und erteilt im Fall des Falles einem Lohnunternehmer den Auftrag für die Ausführung des Winterdienstes.

In aller Regel wird zunächst der Auftrag für die Straßen der Dringlichkeitsstufe I erteilt.

In dieser Woche wurde am Dienstag auch der Auftrag für das Salz-Streuen auf allen Straßen der Dringlichkeitsstufe II (Nebenstraßen) erteilt.

Hintergrund der Entscheidung war das anstehende Tauwetter und möglicher neuer Frost in der kommenden Woche.

Das Salz taut die Eisschicht auf den Straßen, das Tauwetter verstärkt den Effekt und die Hoffnung ist, dass bei neu einsetzenden Frost in der kommenden Woche die Straßen dann abgetaut und trocken sind.

Nun kann nicht jeden Tag auf allen Nebenstraßen neu Salz gestreut werden.

Solange der Frost im Boden sitzt und die Eisschicht von oben taut oder es regnet, muss immer mit Blitzeis gerechnet werden. Die Fahrweise ist dementsprechend anzupassen.

Viele Landwirte möchten das Schneeräumen und Salzstreuen nicht mehr übernehmen, weil sie sich ständiger Kritik ausgesetzt sehen. Dem einen wird zu viel, dem anderen zu wenig oder zu spät gestreut.

Auch bei der Schneeräumung können nicht immer alle Wünsche erfüllt werden. Salz schädigt die Umwelt und das Schneeräumen im Maschineneinsatz ist eine aufwendige und kostspielige Angelegenheit.

Eine Beauftragung muss also immer abgewogen werden.

Anlieger müssen ihre Fußwege eis- und schneefrei halten. Sie dürfen dabei aber nur im Ausnahmefall (z.B. Blitzeis) Salz verwenden. Ist kein Gehweg vorhanden, muss der Anlieger einen ausreichend breiten Streifen von mindestens 1,00 m am Fahrbahnrand schnee- und eisfrei halten.

Man ist der Auffassung, dass eine Grundstückslänge überschaubar ist und daher kein Salz verwendet werden muss, sondern regelmäßig mit Sand gestreut werden kann.

Bei den vielen Kilometer Haupt- und Nebenstraßen ist ein wiederholtes Abstreuen mit Sand  nicht möglich.

Die öffentliche Hand behält sich daher vor, auf Hauptverkehrswegen und bei hartnäckiger Glätte auch auf Nebenstraßen Salz zu verwenden.

Grundsätzlich müssen wir im Winter mit Schnee und Glätte rechnen und unsere Mobilität anpassen.

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Spanuth

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