Thomas Spanuth (BM Meinersen) antwortet auf eine Bürgerfrage

Eine Auswahl aller bisher gestellten Fragen und Antworten findest Du unter: "Wer/Was/Wo-Öffentliche Einrichtungen-BM Meinersen" !

Eine Frage eines Bürgers:

Sehr geehrter Herr Spanuth, ich habe gerade in der Braunschweiger Zeitung einen Bericht über Ärger im Gemeinderat Hillerse bezüglich der Zaunhöhe gelesen.
 
Wie hoch dürfen denn in der Gemeinde Meinersen der Zäune oder Hecken zur Straße hin sein, gibt es da eine Regelung?

Antwort von Herrn Spanuth:

Es gibt keine einheitliche Regelung.

Grundsätzlich gilt aber erst einmal, dass alle Zäune oder Einfriedungen, die höher als 2 m sind, einer Baugenehmigung bedürfen.

Jeder Zaun sollte sich zudem in seiner Eigenart in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB).

Wir haben aber auch Bereiche in unserer Gemeinde, in denen der Gemeindeart eine örtliche Bauvorschrift beschlossen hat, z.B. entlang der Hauptstraße in Meinersen oder im Rebenkamp in Päse. Hier werden besondere Regelungen zur Zaunhöhe und Gestaltung getroffen.

Außerdem besagt die Gefahrenabwehrverordnung in unserer Samtgemeinde, „dass Hecken, Sträucher, Zäune und sonstige Gartenanlagen an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so anzulegen und zu unterhalten sind, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.

Sichthindernisse dürfen das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen.“

Wer eine größere Investition vorhat, sollte sich in unserem Bauamt beraten lassen.

Bei Fragen steht Herr Kruzel vom Fachbereich Planen und Bauen unter der Telefonnummer 05372 89-622 gern zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen Thomas Spanuth

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