Rat der Gemeinde Meinersen tagte am 9. Oktober 2023
Zu Beginn der Sitzung berichtete der Gemeindedirektor Steffen Weichsler, dass für 2024 alle Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklung – Ausbau der „Wiedenroder Straße“ und der Straße „Am Marktplatz“, Erneuerung des Naturlehrpfades, Umgestaltung des Friedhofes Ohof und der Ausbau des Rathausparkes als Eventpark termingerecht beim ARL Braunschweig eingereicht worden sind.
Anschließend berieten die Ratsmitglieder in reger Diskussion über die Kriterien zur Ausweisung von Freiflächenphotovoltaik.
Hintergrund ist das Nds. Klimaschutzgesetz in seiner Fassung vom 28.06.2022, dass erhebliche Anstrengungen fordert, um eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen.
Dazu sind 0,47 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2033 als Gebiete für die Erzeugung von Strom durch PV-FFA auszuweisen. Auf die Landkreise entfällt dabei ein höherer Flächenanteil, weil die großen Städte nicht über die nötigen Freiflächen verfügen.
Bis 2035 sollen mindestens 15 Gigawatt installierte Leistung durch Freiflächensolaranlagen realisiert werden.
Der Samtgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 15.06.2023 bereits beschlossen, dass jede der vier Mitgliedsgemeinden die Möglichkeit erhalten soll, über die Anpassung des Flächennutzungsplanes 50 ha für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet ausweisen zu können. Das entspricht 1,15 % der Fläche der Samtgemeinde von insgesamt 17 359 ha.
50 ha Freiflächenfotovoltaik bringen einen Ertrag von rund 60 Millionen Kilowattstunden im Jahr.
Der Gemeinde können gemäß § 6 EEG 2023 Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Das bedeutet eine jährliche Einnahme von rund 120 000 EURO für die Gemeinde zusätzlich.
Ein maßgebliches Kriterium für die Ausweisung von Freiflächenfotovoltaik soll die Anzahl der Bodenpunkte von max. 25 sein, um die fruchtbaren Böden dem Ackerbau vorzubehalten.
Hiervon ausgenommen sind aufgeständerte Agri-Photovoltaik-Anlagen, unter denen weiterhin Landwirtschaft betrieben werden kann (siehe Foto).
Ferner wird der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und ein Bauleitplanverfahren vorausgesetzt.
Die Freiflächen für Photovoltaik sollen mindestens 2,5 ha und maximal 25 ha groß sein. Außerdem soll der Vorhabenträger interessierten Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten bieten, sich an der Wertschöpfung zu beteiligen.
Der Kriterienkatalog wurde vom Rat mehrheitlich beschlossen, bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung aus der Fraktion SPD/Linke und der AFD.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Rat mit der ersten Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Meinersen für den unbebauten Bereich zwischen Schmiedekamp, Schulstraße, Hauptstraße und Alte Straße in Meinersen.
Die Gemeinde möchte sich hier ein Vorkaufsrecht sichern, um zukünftig eine abgestimmte Entwicklung in dem großen unbeplanten Grünbereich zu ermöglichen. Gleichzeitig hat die Gemeinde für diesen Bereich ein Entwicklungskonzept in Auftrag gegeben.
Die Flächeneigentümer werden in regelmäßigen Gesprächen über den Sachstand informiert. Ihnen entsteht finanziell kein Nachteil, weil die Gemeinde im Falle einer Verkaufsabsicht immer zum ausgehandelten Preis einsteigen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Spanuth, Bürgermeister