Müden

Dorfregion Allerperlen

Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen hier: Dorfregion „Allerperlen“ in der Gemeinde Müden (Aller)

Gemäß Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22.02.2023 wurde die Dorfregion „Allerperlen“ – bestehend aus den Ortschaften Ettenbüttel, Gerstenbüttel, Hahnenhorn, Gilde, Brenneckenbrück, Langenklint und Bokel-
berge – als eine von insgesamt 10 Dorfregionen neu in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.

Der erneuten Bewerbung in 2022 ging eine umfassende Bürgerbeteiligung (hier: u.a. Arbeitskreistreffen, Antragswerkstatt, Dorfrundgänge) unter Leitung des Teams der planungsgruppe puche gmbh aus Northeim voraus.

Damit Förderanträge (private/ öffentliche Projekte) jeweils zum 30.09. eines Jahres gestellt werden können, ist vorhergehend ein entsprechender „Dorfentwicklungsplan“ für die Dorfregion „Allerperlen“ aufzustellen.

Dieser stellt die gemeindliche Fördergrundlage dar, muss vom Rat der
Gemeinde Müden (Aller) beschlossen und vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig anerkannt werden.

Inhalt eines Dorfentwicklungsplans sind neben einer Bestandsaufnahme/ Problemdefinition (Bereiche: Gemeinde/ Bürgerschaft, bauliche Entwicklung, Bildung,
Familie/ Senioren, Allgemeine Daseinsfürsorge, Infrastruktur, Freizeit usw.) auch entsprechende Entwicklungsstrategien/ -ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte. Ebenso sollen gemeindliche (öffentliche) Projekte priorisiert werden.

Zuwendungsgeberin ist ebenfalls das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig. Mithin wird dort über die eingereichten Förderanträge im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE 2023)“ entschieden.

Die ZILE-Richtlinie bestimmt weitergehend u.a.:

  •  Gegenstand/ Verfahren zum Dorfentwicklungsplan sowie Art, Umfang, Höhe der Zuwendung
  • förderfähige Vorhaben wie z.B. die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Wegen, Straßen sowie Freiflächen
  • die Schaffung/ Erhaltung/ Verbesserung/ Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftsein-
    richtungen, von Mehrfunktionshäusern, von Freizeit- und Naherholungseinrichtun-
    gen einschließlich Sportstätten
  • Erhaltung/ Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz
  • Umnutzung der Bausubstanz land- und fortwirtschaftlicher Betriebe
  • Dorfmoderation
  • Art, Umfang, Höhe der Zuwendung der förderfähigen Vorhaben inkl. Deckelung

    privat: 35%
    öffentlich: derzeit 55% (abhängig von der gemeindlichen Steuereinnahmekraft)

    Die Förderperiode hat eine Laufzeit von 7 Jahren.

    Dahingehend erfolgte am 01.03.2023 ein Pressetermin im Dorfgemeinschaftshaus „Turm Hahnenhorn“ mit Akteuren des Arbeitskreises sowie mit politischen Vertretern.

Nach einem „großen Danke schön“ an die anwesenden Personen stellvertretend für die vorbildliche Einbringung in den (nunmehr erfolgreichen) Antragsprozess, führte Gemeindedirektor Hesse fachlich in die
Thematik „Niedersächsisches Dorfentwicklungsprogramm“ mit allgemeinen Informationen ein und beschrieb eine ungefähre Zeitschiene.

Ambitioniertes Ziel ist die Erarbeitung sowie Anerkennung des Dorfentwicklungsplans bis Sommer 2024.

Gemeindeseitig gilt es nunmehr, ein Planungsbüro sowohl für die Aufstellung des Dorfentwicklungsplans als auch für die spätere Umsetzungsbegleitung (hier: Unterstützung/ Beratung/ Vorprüfung der privaten sowie öffentlichen Förderanträge) zu beauftragen.

Ansprechpartner bei der Gemeinde Müden (Aller):

Lutz Hesse, Gemeindedirektor: lutz.hesse@sg-meinersen.de;

  • 05372 89-510
    Tobias Kruzel, stellv. Gemeindedirektor: tobias.kruzel@sg-meinersen.de; 
  • 05372 89-622

Erste Förderanträge nach Anerkennung des Dorfentwicklungsplans der Dorfregion Meinersen eingereicht