Quelle: Landkreis Gifhorn

Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung aktualisiert. Ab heute gelten die sogenannten Basisschutzmaßnahmen. Die Verordnung hat eine Gültigkeit bis zum 29. April 2022.
➡ Was ist neu?
Die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen in vielen Bereich des öffentlichen Lebens entfallen – hierzu zählen beispielsweise die G-Regeln, die Maskenpflicht im Einzelhandel oder Kapazitätsgrenzen bei Großveranstaltungen.
➡ Was muss ich weiterhin beachten?
➡➡ FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV (für alle Personen ab 14 Jahren, auch an Haltestellen & Bahnhöfen), in Krankenhäusern, Arztpraxen, Heimen & Pflegeeinrichtungen o.ä.
➡➡ Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
➡➡ Testpflicht für Personal und Besucher*innen von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen.
➡ Was wird weiterhin empfohlen?
✅ Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen. 😷
✅ Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
✅ Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus (Hust- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen).
✅ Belüftung insbesondere von geschlossenen Räumen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten. 🪟
Eine Übersicht der gültigen Regeln finden Sie auf https://www.gifhorn.de/…/oeffentlichkeitsarbeit/corona/… und in den Grafiken. ⬇
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen: ➡ https://www.niedersachsen.de/…/vorschriften-der…