Quelle: Landkreis Gifhorn
Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung aktualisiert. Ab heute gelten die sogenannten Basisschutzmaßnahmen. Die Verordnung hat eine Gültigkeit bis zum 29. April 2022.
Was ist neu?
Die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen in vielen Bereich des öffentlichen Lebens entfallen – hierzu zählen beispielsweise die G-Regeln, die Maskenpflicht im Einzelhandel oder Kapazitätsgrenzen bei Großveranstaltungen.
Was muss ich weiterhin beachten?
FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV (für alle Personen ab 14 Jahren, auch an Haltestellen & Bahnhöfen), in Krankenhäusern, Arztpraxen, Heimen & Pflegeeinrichtungen o.ä.
Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Testpflicht für Personal und Besucher*innen von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Was wird weiterhin empfohlen?
Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen.
Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus (Hust- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen).
Belüftung insbesondere von geschlossenen Räumen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten.
Eine Übersicht der gültigen Regeln finden Sie auf https://www.gifhorn.de/…/oeffentlichkeitsarbeit/corona/… und in den Grafiken.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/…/vorschriften-der…